Hygiene-Regeln für Gottesdienste in der Georgskirche während der Corona-Pandemie
Die Landesregierung hat die Wiederaufnahme von Gemeindegottesdiensten unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen erlaubt. Daraus folgen konkretisierende Vorgaben des Ev. Oberkirchenrats, die der Kirchengemeinderat beschlossen hat:
- Die Anzahl der Gottesdienstbesucher*innen ist auf bis zu 85 Personen begrenzt (Pfarrer, Mesner und Organist*in nicht mitgerechnet). Für weitere Personen wird der Gottesdienst bei guter Witterung nach draußen übertragen.
Grundsätzlich ist ein Mindestsitz-Abstand von 2 m einzuhalten.
Nur Personen, die in einem Haushalt zusammenleben, können den Mindestabstand von zwei Metern unterschreiten. Diese nehmen dann bitte auf der Kanzelseite Platz. - Der Zugang zur Kirche erfolgt über den Haupteingang. Hier desinfizieren die Gottesdienstbesuchenden ihre Hände.
- In der Kirche gilt: 2 bis 3 Personen pro gekennzeichneter Bankreihe. Die Plätze sind gekennzeichnet. Die am Gottesdienst teilnehmenden Kirchengemeinderäte*innen weisen die Plätze zu. Die Möglichkeit, auf dem angestammten Platz zu sitzen, besteht nicht.
- Das Tragen einer nicht-medizinischen Mund-Nasen-Maske ist während des Gottesdienstes verpflichtend.
- Nach Abschluss des Gottesdienstes verlassen die Besuchenden die Kirche durch den nächstgelegenen Ausgang unter Beachtung der bekannten Abstandsregelungen.
- Zu beachten ist auch der Mindestabstand für Begegnungen nach dem Gottesdienst auf dem Kirchplatz. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen.
- Es wird sichergestellt, dass der Kirchenraum vor und während des Gottesdienstes gut gelüftet wird. Türen und Sitzbänke werden regelmäßig und sachgemäß desinfiziert.
- Die Daten der Gottesdienst-Besuchenden werden erfasst und datensicher im geschäftsführenden Pfarramt fristgemäß verwahrt.
- Ansonsten gelten alle bekannten Regeln zum Umgang während der Corona-Pandemie.
Stand: 23.10.2020